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   VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16.KO   

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VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16.KO (https://dejure.org/2017,10967)
VG Koblenz, Entscheidung vom 03.03.2017 - 5 K 1339/16.KO (https://dejure.org/2017,10967)
VG Koblenz, Entscheidung vom 03. März 2017 - 5 K 1339/16.KO (https://dejure.org/2017,10967)
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  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16
    Vor diesem Hintergrund erscheint der Einwand des Gesamtpersonalrats, der Sachverhalt sei nicht vollständig ermittelt, zumindest als möglich und ist nicht als missbräuchlich zu qualifizieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 6 P 35/92 -, juris, Rn. 27).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 5 A 10523/12.OVG -, juris), der die Kammer sich anschließt, ist die Zustimmungsverweigerung auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe nur beachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe möglicherweise noch innerhalb der Mitbestimmung liegen.
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 14.88

    Verwaltungsgebühr - Antrag auf Einbürgerung -

    Auszug aus VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 5 A 10523/12.OVG -, juris), der die Kammer sich anschließt, ist die Zustimmungsverweigerung auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe nur beachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe möglicherweise noch innerhalb der Mitbestimmung liegen.
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher

    Auszug aus VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 5 A 10523/12.OVG -, juris), der die Kammer sich anschließt, ist die Zustimmungsverweigerung auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe nur beachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe möglicherweise noch innerhalb der Mitbestimmung liegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08

    Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher

    Auszug aus VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16
    Erlässt der Dienstherr zur Ergänzung der gesetzlichen Vorgaben verwaltungsinterne Richtlinien, so hat er grundsätzlich nach dem Gleichheitssatz ihre gleichmäßige Anwendung hinsichtlich des vorgesehenen Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe auf alle Beamten durchzusetzen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08.OVG -, juris, Rn. 23 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2012 - 5 A 10523/12

    Unbeachtliche Zustimmungsverweigerung des Personalrates bei Einstellung;

    Auszug aus VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 -, BVerwGE 84, 178; Beschluss vom 6. September 1995 - 6 P 41.93 -, BVerwGE 99, 201) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 5 A 10523/12.OVG -, juris), der die Kammer sich anschließt, ist die Zustimmungsverweigerung auch ohne gesetzliche Festlegung der dafür zugelassenen Gründe nur beachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe möglicherweise noch innerhalb der Mitbestimmung liegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1989 - 4 S 2258/89

    Zur Umdeutung einer fristlosen Entlassung; Unterrichtung des Beamten

    Auszug aus VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16
    Im Verwaltungsprozess kann insoweit nichts anderes gelten, so dass die Maßnahme bei fehlendem oder - wie hier - nicht ordnungsgemäßem Mitbestimmungsverfahren aufzuheben ist (vgl. hierzu Kopp/ Ramsauer, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. November 1989 - 4 S 2258/89 -, juris, Rn. 28).
  • VG Berlin, 13.04.2016 - 71 K 8.15

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus VG Koblenz, 03.03.2017 - 5 K 1339/16
    gerichtlichen Verfahren (BVerwG, a. a. O., Rn. 32; VG Berlin, Beschluss vom 13. April 2016 - 71 K 8.15 PVB -, juris, Rn. 16).
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